Kosten fürs Studium sind steuerlich absetzbar

Gute Nachrichten für alle Studenten, die ihr Studium selbst finanzieren: Sämtliche Kosten, die Studenten im Zusammenhang mit dem Studium entstehen, können später bei Berufsantritt steuerlich abgesetzt werden – als sog. vorweggenommene Werbungskosten.

Dies hat jetzt der Bundesfinanzhof in einem Urteil auf die Klage einer Medizinstudentin hin entschieden. In den Vorinstanzen waren die Gerichte der Argumentation der Klägerin, dass es sich bei ihrem Studium schließlich um Aufwendungen handele, die ihre spätere Berufstätigkeit als Ärztin direkt beträfen, nicht gefolgt, weil die Kosten nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses zustande gekommen seien. Das höchste deutsche Finanzgericht widersprach dem nun aber und gab der Medizinstudentin Recht!

Was bedeutet das nun für jetzt Studierende? Sammelt fleißig sämtliche Belege für Aufwendungen, die Euch im Studium entstehen: Kosten für Eure Miete am Studienort, eventuell anfallende Uni-Gebühren, Anschaffungskosten für Computer, Bücher und andere studienrelevante Sachmittel.

Trotz der guten Nachricht sollte man sich jedoch nicht zu früh freuen. Dass der infolge des Richterspruchs nun um Steuerausfälle in Milliardenhöhe bangende Gesetzgeber das Einkommensteuergesetz diesbezüglich nun einfach ändert, indem es Akademikern das nachträgliche Absetzen ihrer Studienkosten schlicht untersagt, ist leider nicht auszuschließen. Dann könnte nur noch eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht Rettung bringen!

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