recht/Recht: Groß- oder Kleinschreibung?

von | 09. Aug 2014 | Tipps | 0 Kommentare

Alles, was recht / Recht ist

Nicht nur für Studierende der Rechte dürften diese Anmerkungen zur Groß-/Kleinschreibung von „Recht“/„recht“ interessant sein.

In der Überschrift sind beide Schreibweisen möglich – allerdings in Abhängigkeit davon, was gemeint ist:

Im adjektivischen Gebrauch meint „recht“ hier so viel wie „richtig“ („recht und billig“), „angemessen“. Ist aber die Sphäre des Rechts gemeint (Er beschäftigt sich mit allem, was das Recht betrifft), ist Großschreibung angesagt. So weit – so plausibel.

Haarig wird es in der recht (!) häufig vorkommenden Variante Ich habe recht oder Recht. Hier erlaubt der Duden beide Schreibweisen, wobei dessen Sprachexperten die Kleinschreibung empfehlen, der wir uns ausdrücklich anschließen, weil in dieser Wendung nach unserem Sprachgefühl – ja darum geht es mitunter auch: denn Sprache folgt nicht naturwissenschaftlichen Gesetzmäßigkeiten – „recht“ im Sinne von „richtig“ und nicht im engeren Sinne des Rechts verwendet wird.

Wenn man sich also diesen Unterschied von adjektivischem und substantivischem Gebrauch vergegenwärtigt, dann dürfte es auch leichter fallen, den von Studenten am häufigsten begangenen Fehler in der Schreibweise bzw. Unterscheidung von „zurecht“ und „zu Recht“ sowie „recht“ und „Recht“ zu vermeiden:

Er hat zu Recht bzw. zu Unrecht so gehandelt. Aber: Ich komme hiermit überhaupt nicht zurecht. Er verstand es recht gut, sein Recht wahrzunehmen. Jetzt nehme ich mir erst recht das Recht heraus zu klagen – auch wenn es vielen wohl gar nicht recht ist.

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