Formale Regeln bei Grafiken und Statistiken in der Bachelorarbeit

von | 25. Nov 2014 | Tipps | 0 Kommentare

Formale Regeln bei Grafiken und Statistiken in der Bachelorarbeit

Grafiken und Statistiken sind die wichtigsten Elemente in Ihrer Bachelorarbeit, um den deskriptiven Charakter des Textes aufzubrechen und ihn durch Illustration verständlicher zu gestalten.

Beschreiben Sie bspw. einen komplizierten und uneinsichtigen Sachverhalt, kann eine Bebilderung Licht ins Dunkle bringen. Wenn Sie bemerken, dass Sie an Ihre sprachlichen Grenzen stoßen, hilft Ihnen der Einbau von Bild, Grafik, Tabelle oder Statistik immer weiter.

Grundsätzlich eignet sich die Verwendung von Grafiken in jeder Bachelorarbeit. Ihnen sollte jedoch klar sein: Bei Ihrem Werk handelt es sich um eine wissenschaftliche Arbeit und nicht um ein Bilderbuch. Deshalb empfiehlt es sich, eine Bilderflut möglichst zu vermeiden. Integrieren Sie Abbildungen nur dann, wenn sie zum Textverständnis beitragen und nicht, weil „diese Grafik so schön dazu passt“.

Abbildungen in Fließtext oder Anhang

Die wichtigste Frage, die sich Studenten immer wieder fragen: Gehören Grafiken nun in den Fließtext oder in den Anhang?

Nahezu jedes Universitäts-Institut beantwortet diese Frage in den Richtlinien zur Gestaltung von wissenschaftlichen Arbeiten oder sogenannten Style Sheets.

Die meisten akademischen Einrichtungen behandeln die Abbildungsfrage ähnlich: Ein Bild oder eine Tabelle kann in den Fließtext integriert werden, wenn sie dem direkten Verständnis des Textes dienen.

Behandelt Ihre Bachelorarbeit bspw. den Nutzungswandel von Massenmedien, untermauert der Auszug einer Statistik, auf die Sie sich aus Ihrer Quellensammlung beziehen, Ihre Ausführungen. Die Betonung liegt hier auf Auszug, denn große Tabellen-Klötze sind nicht nur unübersichtlich und sehen unästhetisch aus, sie führen außerdem zu dem Verdacht, dass Sie Ihre Arbeit künstlich strecken wollen.

Ein Punkt, der häufig übersehen wird: Im Fließtext darf niemals die chronologische Nummerierung und Beschriftung der Grafiken fehlen (bspw. „Abb.1: Nutzungsdauer von Radio, Fernsehen und Internet von 2005 bis 2010“).

In den Anhang hingegen gehören die Grafiken, Tabellen oder Bilder, die zwar für die Anfertigung Ihrer Bachelorarbeit essentiell waren, jedoch nicht für die Unterfütterung des Textes geeignet sind. Selbstverständlich können Sie im Fließtext auf die angehängten Abbildungen Bezug nehmen (bspw. „siehe hierzu Abb. 2 im Anhang“).

Dazu können Fragebögen Ihrer Studie oder genaue Berechnungen gehören. Das bedeutet aber nicht, dass es sich beim Anhang um die „Müllkippe“ Ihrer Recherchearbeit handelt. Laden Sie hier deshalb nicht das ab, was „noch zum Thema passt“.

Die Wahrung des Urheberrechts

Sowohl im Fließtext als auch im Anhang dürfen Sie nicht versäumen, sich auf die Ursprungsquelle zu beziehen, sofern Sie die Abbildung nicht eigenständig entwickelt haben.

Verwenden Sie bei einer selbstständig konzipierten Grafik die Daten einer bestehenden Quelle, müssen Sie sie mit dem Label „nach Quelle X“ versehen.

Gerade in dieser Grauzone werden häufig gravierende Fehler begangen. Im weitesten Sinne sind es Zitationsfehler von Bildzitaten, die zu Urheberrechtsverletzungen führen.

Verbleibt Ihre Bachelorarbeit im universitären Rahmen, tangiert Sie das Problem bis auf den formellen Fehler weniger.

Wollen Sie jedoch publizieren, muss die Genehmigung für jedes einzelne Bildzitat eingeholt werden, um Rechtsverletzungen auszuschließen.

Gemeinfreie Quellen verhindern eine illegale Bildverwendung im Vorhinein. Sie umfassen Bildquellen, deren Urheber seit mehr als 70 Jahren verstorben sind.

Aber Vorsicht: Diese Quellen unterliegen häufig Rechten von Dritten wie Museen oder Fotografen, wenn diese einen Beitrag zum Bilderhalt geleistet haben.

Gänzlich ohne Probleme greifen Sie bei Fotografien mit Creative Commons-Lizenz (CC-Lizenz) zu. Diese dürfen – unter Nennung des Urhebers – kommerziell genutzt, weiterverbreitet und verändert werden.

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